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Liechtenstein Rules

Die Liechtenstein Rules sind eine Schiedsordnung, welche von der Industrie- und Handelskammer Liechtenstein speziell für die Durchführung eines vertraulichen Verfahrens verfasst wurden. Sie können sowohl für internationale als auch für nationale Verfahren und sowohl für Schiedsgerichte mit Sitz im Ausland als auch mit Sitz im Inland vereinbart werden. Mit 32 Artikeln sind die Liechtenstein Rules im Gegensatz zu anderen Schiedsordnungen kurz, übersichtlich und verständlich abgefasst. Die Einfachheit des Verfahrens ist ein Kernpunkt der Schiedsordnung. So sind beispielsweise eine minimale Editionspflicht und lediglich ein Schriftenwechsel vorgesehen. Dies führt zu einer wesentlichen Beschleunigung des Verfahrens.

Die Liechtenstein Rules legen besonderen Wert auf Vertraulichkeit. Sämtliche am Schiedsverfahren beteiligten Parteien sind zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsordnung enthält zudem diverse verfahrensrechtliche Kautelen, welche eine grösstmögliche Diskretion in der Verfahrensführung sicherstellen. Des Weiteren wurde darauf geachtet, die Verfahrenskosten in einem im Vergleich zum Streitwert vernünftigen Mass zu halten. Die Kostenordnung der Liechtenstein Rules lehnt sich insoweit an diejenige der Swiss Rules an, unterschreitet diese aber betragsmässig um bis zu 15%.

Die Liechtenstein Rules eignen sich daher besonders um in Streitigkeiten mit stiftungs- und trustrechtlichen Hintergrund angewendet zu werden. Ganz allgemein bietet die Kombination aus der jahrelangen Erfahrung des Standortes Liechtensteins mit sogenannten «Private Clients» sowie der besonderen Ausgestaltung der Liechtenstein Rules ideale Voraussetzungen für effizient gestaltete Schiedsverfahren in diesen Bereichen.